Italien hat die Einreisebestimmungen verschärft: Geimpfte und Genesene benötigen bei Einreise einen negativen Test. Zulässig sind Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen. Ungeimpfte benötigen ebenfalls einen Test, müssen sich aber zusätzlich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Die Verordnung gilt bis 31. Januar 2021.
Das Fahrpersonal ist von den neuen Testbestimmungen zur Einreise nach Italien ausgenommen. Ausgenommen sind auch Personen, welche aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen nach Italien einreisen und sich höchstens 120 Stunden im Staatsgebiet aufhalten.
Unabhängig davon müssen alle Einreisenden weiterhin das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen unter https://app.euplf.eu/#/. Eine „Gruppenanmeldung“ gibt es nicht. Wenn die Einreiseerklärung online nicht möglich ist, kann auch die Papierform (auf Italienisch) aus-gefüllt werden. Eine Übersetzungshilfe ist auf Englisch sowie auf Deutsch abrufbar.
Weitere Informationen:
Auswärtiges Amt – Einreise Italien