Zahlreiche Wintersportler und Skikursteilnehmer zieht es nun mit dem Bus in Richtung Berge nach Österreich. Von Bayern aus könnte es mit 3G und FFP2-Maske voll besetzt wieder losgehen. Doch aktuell gelten in Österreich strengere Regelungen. Hier ein Überblick:

Was gilt für die Einreise und vor Ort in Österreich?

Die Einreise aus Deutschland ist mit Impfung, Genesung oder PCR-Test weiterhin ohne Quarantäne möglich. Allerdings gilt in Österreich noch eine Ausgangssperre für Ungeimpfte und in vielen Bereichen generell die 2-G-Regel („geimpft oder genesen“), u.a. in Reisebussen, Beherbergungsbetrieben, Gastronomie, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen sowie auf Adventsmärkten. Corona-Tests jeglicher Art reichen hier nicht aus. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Österreich hat zudem die Gültigkeitsdauer der Corona-Impfung auf 270 Tage heruntergesetzt – also neun Monate statt der bisher üblichen zwölf Monate.

Kinder ab dem 12. Lebensjahr brauchen in Österreich also einen 2G Nachweis zum Skifahren. Für schulpflichtige Kinder gilt zwar der sogenannte „Ninja Pass“ aus den österreichischen Schulen. Da-mit ein ausländisches Kind die Voraussetzungen erfüllt, muss es aber dieselben Tests im selben Testintervall nachweisen, wie der „Ninja Pass“ sie belegt. Diese sind:

➔ Erster Tag (z.B. Montag): Antigentest und PCR Test (Das Ergebnis des Antigentests zählt sofort; das Ergebnis des PCR Tests zählt für den nächsten Tag)
➔ Zwei Tage später (in diesem Fall Mittwoch): erneut PCR Test

Wenn diese Tests in diesen Abständen (erneuter PCR Test nach 2 Tagen) vorgelegt werden können, erfüllt das Kind für die ganze Kalenderwoche die 2G Voraussetzungen. Die Regelung richtet sich ausdrücklich an die Kalenderwoche (Montag bis Sonntag). Ein Intervall von z.B. Mittwoch bis Mittwoch ist nicht möglich.

Achtung: Die Testserie (3 Tests pro Kalenderwoche) muss bereits mindestens einmal durchlaufen worden sein, bevor das Kind Skifahren gehen kann! Eine Familie, die am Montag anreist und gleich Skifahren möchte, muss also bereits am Montag in der Woche davor anfangen zu testen!

Hinweis: In Wien gilt unabhängig davon: Kinder von 12 bis 15 Jahren benötigen einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, sofern nicht geimpft oder genesen.
Alleine der Schülerausweis wird also aktuell für ungeimpfte Kinder über 12 Jahren nicht ausreichen, um in Österreich Wintersport betreiben zu können. Eine praktikable Regelung für Kinder, die über keinen Ninja Pass verfügen sowie für die Ferienzeit, wird laut der Österreich Werbung gerade ge-prüft. Wir informieren, sobald eine Regelung vorliegt.
Weitere Infos:

 Österreich Werbung „Aktuelles zur Coronavirus-Situation in Österreich“
 Sozialministerium „Regelungen über Weihnachten und Silvester“
 wko-Info „Regelungen Bus ab 12. Dezember 2021“

◼ Was gilt für die Rückreise nach Deutschland?
Da Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft ist, gilt bei der Rückreise für alle Einreisenden nach Deutschland eine Einreiseanmeldepflicht (online oder in Papierform). Eine Gruppenanmeldung gibt es nicht. Zudem bestehen Quarantänepflichten für Ungeimpfte sowie für Kinder unter 12 Jahren (siehe Übersicht). Ungeimpfte und nicht genesene Personen brauchen bei der Einreise außerdem einen negativen Testnachweis (PCR maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 48 Stunden). Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Test. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sowie von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet aufgehalten haben.

Weitere Infos:
 FAQ Bundesgesundheitsministerium „Corona Einreiseregeln“