Touristische Bahn- und Reisebusverkehr werden in Bayern nun wie der ÖPNV behandelt: Es gilt nach § 5a die 3G-Regelung, aber keine Kapazitätsgrenze. Zudem gilt für Fahrgäste ab 6 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht an Bord nach § 2 auch am Platz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Kinder zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Das Rahmenkonzept für touristische Dienstleister mit den ergänzenden Regelungen für Busreisen in Bayern wurde ebenfalls zum 9.12.2021 angepasst.

Weitere Informationen:
 Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Dezember 2021
 StMWI-Pressemitteilung vom 14.12.2021